Ehegattensplitting-Abschaffung

Was bedeutet das für Sie?

Politische Diskussion 2025/2026

Die Abschaffung des Ehegattensplittings könnte Sie bis zu 18.000 € pro Jahr kosten

Mehrere Parteien fordern die Abschaffung oder Reform des Ehegattensplittings. Das hätte direkte Auswirkungen auf Millionen Ehepaare in Deutschland – besonders wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind.

Was ist Splitting?

Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Partner addiert, halbiert und einzeln versteuert. Durch die progressive Besteuerung zahlen Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen so weniger Steuern.

Wer ist betroffen?

Vor allem Ehepaare mit ungleichen Einkommen: Alleinverdiener-Ehen, Paare in Teilzeit-Vollzeit-Konstellationen und Familien mit einem Elternteil in Elternzeit. Bei gleichen Einkommen ändert sich nichts.

Wie viel kostet es?

Die Mehrbelastung reicht von 0 € (bei gleichen Einkommen) bis über 18.000 € pro Jahr bei Spitzenverdienern mit nicht berufstätigem Partner. Im Durchschnitt sind es mehrere tausend Euro.

Beispielrechnungen

Drei typische Konstellationen – Einkommensteuer-Tarif 2025, ohne Kirchensteuer

KonstellationPartner 1Partner 2Mit SplittingOhne SplittingMehrbelastung
Alleinverdiener-Ehe60.00008.64014.507+5.867= 489 €/Monat
Ungleiche Einkommen80.00030.00025.16627.886+2.720= 227 €/Monat
Gleiche Einkommen50.00050.00021.49821.498kein Unterschied

Häufige Fragen

Wann wird das Ehegattensplitting abgeschafft?

Ein konkretes Datum steht noch nicht fest. Mehrere Parteien haben die Abschaffung oder eine Reform in ihre Programme aufgenommen. Eine Umsetzung könnte frühestens mit dem nächsten Koalitionsvertrag erfolgen – mit Übergangsfristen für bestehende Ehen.


Betrifft es auch eingetragene Lebenspartnerschaften?

Ja. Seit 2013 haben eingetragene Lebenspartnerschaften und seit der „Ehe für alle" (2017) auch gleichgeschlechtliche Ehepaare Anspruch auf das Ehegattensplitting. Eine Abschaffung würde alle diese Konstellationen gleichermaßen betreffen.


Gibt es Übergangsregelungen?

Bei allen bisherigen Vorschlägen ist von Übergangsfristen die Rede – typischerweise 5 bis 10 Jahre für bestehende Ehen. Neuehen würden voraussichtlich sofort unter die neue Regelung fallen. Details hängen vom konkreten Gesetzentwurf ab.


Was passiert mit dem Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist unabhängig vom Ehegattensplitting und bleibt bei einer Abschaffung bestehen. Einige Reformvorschläge sehen sogar eine Erhöhung der Kinderfreibeträge als Ausgleich vor, um Familien mit Kindern zu entlasten.

Berechnen Sie Ihre persönliche Mehrbelastung

Geben Sie die Einkommen beider Partner ein und sehen Sie sofort, wie viel mehr Steuern Sie bei einer Abschaffung des Ehegattensplittings zahlen würden.

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